1Sie interessieren sich für unser Immobilienangebot?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Alle Kontaktinformationen erhalten Sie hier. Gerne übermitteln wir Ihnen weitere Unterlagen oder wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort oder in unserem Büro.
2Nehmen Sie sich Zeit zum Nachdenken.
Wir können Ihre Wunschimmobilie für Sie kurzfristig reservieren. Sie können sich in Ruhe über Ihr Kaufvorhaben im Klaren werden und zwischenzeitlich die Finanzierbarkeit abklären. Wir informieren Sie jedenfalls, wenn ein nachfolgender Interessent „Ihre“ Wohnung bzw. „Ihr“ Haus kaufen möchte.
3Sie wollen die Wohnung oder das Haus kaufen.
Wenn Sie sich für den Kauf der Immobilie entschieden haben, bereiten wir ein Kaufanbot für Sie vor. Auf Basis dieses von Ihnen unterzeichnete Kaufanbotes wird vom Vertragserrichter (Rechtsanwalt) der Kaufvertrag gemäß dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) errichtet. Spätestens bei der Vertragsunterzeichnung muss die Finanzierung geklärt sein. Üblicherweise wird die Finanzierung mit einer Bankgarantie bestätigt. Änderungswünsche sowie spezielle Ausstattungswünsche sollten bereits in den Kaufvertrag einfließen bzw. vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden. Die folgende Kaufabwicklung erfolgt treuhändig nach dem BTVG über einen Rechtsanwalt bzw. Notar.
4Bauwerkserrichtung und Zahlungsabwicklung
Sobald sich ausreichend Käufer für die Wohnungen gefunden haben (Verwertung ca. 70%) und die rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, beginnen wir mit der Errichtung. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt über ein für Sie eingerichtetes Treuhandkonto. Die Raten sind nach Baufortschritt entsprechend dem BTVG – Ratenplan B auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Die jeweilige Fertigstellung der einzelnen Bauetappen muss durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bestätigt bzw. freigegeben werden. Zu Ihrer Absicherung sind bei den Zahlungen nach dem Ratenplan B gem. BTVG entsprechende Sicherheitsreserven zum tatsächlichen Baufortschritt berücksichtigt und es erfolgt bereits vor der ersten Zahlung eine grundbücherliche Sicherstellung für Ihr Wohnungseigentum. Die erste Rate in der Höhe von 10% des Gesamtpreises fällt bei Baubeginn und vorliegen der Baubewilligung an.
5Wohnungsübergabe
Nach vorheriger gemeinsamen Begehung und Abnahme können Sie Ihr neues Eigenheim übernehmen.